Strafrecht

Die kompetente Anwaltskanzlei für Strafrecht in Bozen und Mailand

Mit höchster Professionalität und Diskretion sowie langjähriger Erfahrung vertreten und verteidigen wir unsere Mandanten in komplexen Strafangelegenheiten. Dabei haben wir uns besonders auf die strafrechtliche Betreuung im Bereich der White-Collar-Kriminalität, sprich der Wirtschaftskriminalität, spezialisiert. Ein weiteres Spezialgebiet unserer Anwaltskanzlei für Strafrecht in Bozen und Mailand liegt in der Vertretung von Körperschaften und juristischen Personen in Bezug auf die verwaltungsrechtliche Haftung für Straftaten gemäß GVD Nr. 231/2001. Auch im Fall von schwerwiegenden Straftaten im Straßenverkehr stehen wir unseren Mandanten kompetent zur Seite.

 

Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung

Unser Anwaltsteam verteidigt sowohl Privatpersonen als auch Beamte und öffentliche Bedienstete in Strafverfahren aufgrund von Bestechung, Unterschlagung, Veruntreuung öffentlicher Mittel und Betrug zum Nachteil öffentlicher Körperschaften.

 

Steuerstrafrecht

Wir betreuen und vertreten Privatpersonen und Unternehmen bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Steuer- und Finanzdelikten.

 

Unternehmensdelikte

Das erfahrene Team unserer Anwaltskanzlei für Strafrecht in Bozen und Mailand ist spezialisiert auf Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Wir beraten Freiberufler, Gesellschaften und Gesellschaftsorgane hinsichtlich der strafrechtlichen Auswirkungen wirtschaftlicher, kommerzieller, industrieller und beruflicher Tätigkeiten und vertreten sie in diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten.

 

Haftung bei Arbeitsunfällen

Unsere fachkundigen Anwälte stehen Unternehmen und Privatpersonen in allen Haftungsfragen aufgrund der nationalen Arbeitssicherheitsbestimmungen zur Seite. Wir beraten unsere Mandanten in diesem Bereich und verteidigen sie in Strafverfahren infolge von Arbeitsunfällen und Verstößen gegen Arbeitssicherheitsvorschriften.

 

Haftung gemäß GVD Nr. 231/2001

Unsere Anwaltskanzlei für Strafrecht in Bozen und Mailand verfügt über langjährige Fachkompetenz in Bezug auf die verwaltungsrechtliche Haftung von Körperschaften und juristischen Personen laut GVD 231/2001. Wir unterstützen unsere Mandanten in jeder Phase eines diesbezüglichen Strafverfahrens und erarbeiten im Sinne der Prävention Organisationsmodelle, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Begehung von Straftaten zu vermeiden.

 

Haftung für schwerwiegende Ereignisse im Straßenverkehr

Wir bieten unseren Mandanten professionelle Vertretung im Zusammenhang mit schwerwiegenden Straftaten im Straßenverkehr. Unser Team unterstützt Geschädigte bei der Einforderung von Schadenersatz und verteidigt angeklagte Personen in Strafverfahren.